muhahahaha

Da fängt das Wochenende doch gut an, bei meinen Eltern ist ein Brief von meinem ehemaligen Vermieter angekommen. Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006, 78,- EUR soll ich für die Monate Januar-April 2006 bezahlen, Poststempel ist der 1. Januar 2008. Also, kurz bei Wikipedia geguckt und dann im BGB §556, da steht:

(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Tja, das war wohl nix lieber Ex-Vermieter, die Abrechnung kommt zu spät, viel zu spät sogar. Ich interpretiere den Text so das ich die Abrechnung bis zum Ende April’07 erhalten haben müsste, außer der Vermieter ist unschuldig an der Verspätung, wovon ich aber bei dieser Konstellation nicht ausgehe. Also werde ich morgen den Brief bei meinen Eltern abholen und einen süffisanten Widerspruch schreiben :)

7 Responses to “muhahahaha”


  • als erstes immer ablehnen, und sich doch bitte eine detailierte kostenabrechnung schicken lassen, dann schrecken die meisten vermieter schon von alleine zurück

  • Süß! :) Das bringt mich auf die Idee, dass ich ja auch irgendwann mal umziehen wollte… Ich glaub, ich schau mich gerade mal um… :)

  • @cait: weisst du denn in welchen stadteil du ziehen möchtest? Du weisst, neudorf-nord find ich am schönsten ;)

    Bei immobilienscout stehen immer ein paar schöne Wohnungen drin, aber es ist schwer eine 2-Zimmer Wohnung zu bekommen – deswegen hab ich auch ne 3 Zimmer :D

  • gut zu wissen… dann hat der ehemalige vermieter vom herrn ex-fast-schwiegerpapa (ruhe sanft) nur noch knapp 2 monate, die betriebskostenabrechnung des letzten jahres zu schicken, bzw den anteil davon :D

  • @Henrik

    Da interpretierst Du leider ein wenig falsch…

    Da steht : “spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.”
    In Euerem Fall also der 31.12.2007.

    Es zählt auch nicht der Poststempel, sondern wann Du die Abrechnung im Briefkasten hattest.
    Aber da von der Post erst am 01.01.2008 (Neujahr??? Bist Du sicher???)abgestempelt wurde habt Ihr nochmal Glück gehabt.

    Und beachte bitte § 556 BGB (3) Satz 3… Sollte aus irgendeinem Grund eine Firma gepennt haben, Techem oder die Stadtwerke, oder wer auch immer, habt Ihr trotzdem die Arschkarte.
    Muss dann aber der Vermieter nachweisen können…

    Einspruch ist immer gut, und am besten direkt die Detailgetreue Abrechnung inkl. der Firmenrechnungen anfordern.

  • @gott: 1.1.08 bin ich mir sicher, hab den umschlag hier vor mir liegen. Ich werd erstmal einen Einspruch schicken, mal abwarten ob die sich dann überhaupt nochmal melden … :)

  • wie hättest du denn reagiert, wenn du eine gutschrift erhalten hättest (soll vorkommen!)? dankend abgelehnt?

Leave a Reply